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Initiativen kämpfen um den Erhalt von 750 Bäumen

Zum Bebauungsplan 862, Gelände der ehemaligen Erich-Kästner-Schule, möchte ich mich noch einmal als Betroffener äußern: Vor fünf Jahren hatte ich in einer Stellungnahme dem Planungsamt meine Einwände geäußert, jetzt im Juni Einspruch gegen den Bebauungsplan eingelegt. Die Reaktion der Stadt beschränkte sich auf die Empfangsbestätigungen. Offensichtlich will die Stadt nicht auf die Einwände der Bürger eingehen.
Im Artikel ist die Rede von 750 Bäumen, die gefällt werden sollen. Man darf aber nicht vergessen, dass (heimlich und ohne Rechtsgrundlage?) etliche Bäume in zweiter Reihe zu Beginn der Sanierungen abgeholzt wurden; dies kann man mit Luftbildern bei GoogleEarth sehr gut verfolgen. Bäume auf Äckern oder Wiesen im Münsterland zu pflanzen, sind keine Ausgleichsmaßnahme, sondern Augenwischerei.
Es sollten alle Bäume des Wäldchens und auch der mit Buschwerk und weiteren Bäumen bewachsene Wall entlang der Stiepeler Straße erhalten bleiben. Dafür muss natürlich die zu versiegelnde Fläche verkleinert werden. Denn die geplanten Gebäude passen in ihre Monstrosität nicht zur aufgelockerten Siedlungsstruktur auf der anderen Seite der Stiepeler Straße: Es würde eine Bevölkerungsdichte von 50000 Menschen je Quadratkilometer ergeben. Der Vorschlag von Volt, mit sechs Stockwerken in Höhe zu gehen, ändert nichts daran. Die Gefahr ist groß, dass dort ein weiterer sozialer Brennpunkt im Bochumer Süden entstehen wird. Ich fordere daher, die Zahl der zu schaffenden Wohnungen drastisch zu verringern.
Auch ist Verkehrsanbindung schlecht: zwei Ein- und Ausfahrten an der Stiepeler Straße und eine weitere zur Fahrspur der Markstraße Richtung Osten. Das bedeutet: deutlich mehr Verkehr, Feinstaubbelastung und Lärm auf der Stiepeler Straße und Wertverlust der Häuser dort. Der geplante Kindergarten sollte nicht hinten umgeben von Beton angelegt werden, sondern in der Ecke hinter dem Wäldchen, also mit Blick ins Grüne auf zwei Seiten.
Bedauerlich ist vor allem, dass die Partei, die vor Jahrzehnten angetreten ist, die Natur zu schützen, jetzt im Stadtrat das Vernichten eines Wäldchens befürworten will.
 
 
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Wolfgang Czapracki-Mohnhaupt
Wolfgang Czapracki-Mohnhaupt

Unbebaubarkeit offenkundig – dennoch bleiben Fragen!

Anwohnerschaft und befragte Fachleute wussten es auch ohne Gutachten: Eine Bebauung im Grabeland Am Ruhrort würde die ohnehin schon bestehende Überschwemmungsgefahr für weite Teile von Dahlhausen erheblich steigern.

Die Bochumer Bauverwaltung brauchte hierfür nach dem Starkregenereignis von Juli 2021 aber zunächst ein Gutachten. Als das dann nach 2 Jahren im Oktober 2023 endlich vorlag (Gutachten mit Modellberechnungen https://wolke.bochum-consul.de/s/AGao9kAfjZGSkTp), wurde es erst mal unter Verschluss gehalten. Stadtbaurat Dr. Markus Bradtke wollte wohl nicht wahrhaben, das Bebauungsplanverfahren nicht zu Ende bringen zu können. Selbst unmittelbar am Grabeland wohnenden Netzwerk-Mitgliedern wurde das Gutachten fast 1 Jahr bis zum 18.09.2024 vorenthalten, obwohl die Stadt nach dem IFG NRW längst zur Herausgabe verpflichtet war.

Tatsächlich war das Gutachten an Eindeutigkeit kaum zu übertreffen:

Bereits im Ist-Zustand – also ohne das Grabeland zuzuschütten – besteht aufgrund der Senkenlage bei Starkregen inkl. Ruhrhochwasser eine deutliche Gefährdung in Dahlhausen durch Überstau und Überflutung. Das Kanalnetz ist für diese Niederschlagsereignisse nicht ausgelegt. Würde das Grabeland zur Bebauung zugeschüttet, würde eine signifikante Rückhaltefläche größtenteils entfallen. Eine Ableitung des dort dann nicht mehr aufzufangenden Wassers in das Kanalnetz ist aufgrund dessen fehlender Kapazität nicht möglich.

Zusammengefasst heißt das:

Die Stadt wollte für ein Bauvorhaben ein natürliches Regenrückhaltebecken zuschütten, ohne überhaupt die Kapazität des eigenen Kanalnetzes vor Ort zu kennen!

Mit der mittlerweile erfolgten Herausgabe des Gutachtens an die Netzwerk-Mitglieder und der Einstellung des Bebauungsplanverfahrens ist das Kapitel Grabeland Am Ruhrort allerdings nicht abgeschlossen.

Das Netzwerk will nämlich wissen, was uns alle das jahrelange Festhalten an einem offenkundig undurchführbaren Bauvorhaben gekostet hat oder noch kosten wird. Deshalb hat es hierzu für die Einwohnerfragehalbestunde im Rat am 10.10.2024 Fragen gestellt (Fragen hier https://wolke.bochum-consul.de/s/yBey6PWJiXbxmgJ), die von der Verwaltung nun zu beantworten sind.
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Superblock in Riemke, VCD begrüßt den Vorschlag der Verwaltung

Superblock in Riemke: VCD Bochum gegrüßt den Vorschlag der Verwaltung
Die Verwaltung schlägt der Bezirksvertretung Mitte die Einrichtung eines Superblocks in Bochum Riemke vor:
https://bochum.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZeXJVYKX4f8CHqjwr5ZqgoX_15_KqmjTcbJ9EqCnnFzH/Beschlussvorlage_der_Verwaltung_20242435.pdf
Die Beschlussvorlage soll in der Sitzung der Bezirksvertretung am 31.10.2024 behandelt werden.
Der VCD Bochum Gelsenkirchen Herne hat dazu diese Pressemitteilung erstellt.
Bochum, den 28.10.2024

Pressemitteilung zur Beschlussvorlage der Stadtverwaltung für einen Superblock in Riemke
Der VCD begrüßt den Vorschlag der Stadtverwaltung, die der Bezirksvertretung Mitte die Einrichtung eines „Superblocks“ vorschlägt. Damit soll der Durchgangsverkehr in dem Viertel hinter dem Riemker Markt, zwischen Herner Straße, Cruismannstraße und Tippelsberger Straße, heraus genommen werden.
Ein Superblock ist eine bewährte städtebauliche Maßnahme, um Stadtviertel von Durchgangsverkehr und den damit verbundenen Belastungen wie Lärm und Luftverschmutzung zu entlasten. Diese Veränderung verbessert die Sicherheit für Fußgängerinnen, Fußgänger sowie Radfahrende und trägt gleichzeitig zu einer höheren Lebensqualität im Viertel bei.
Das Konzept, das ursprünglich aus Spanien stammt, wurde bereits erfolgreich in mehreren deutschen Städten umgesetzt – in Berlin als „Kiezblock“ und in Köln als „Superveedel“.
„In dem Viertel gab es schon lange Beschwerden wegen des Durchgangsverkehrs, der die Straßen des Viertels als Abkürzung nutzt. Die teilweise engen Straßen sind aber nicht für so viel Verkehr ausge­legt“, meint Marek Nierychlo, einer der Anwohner. Die Stadt hatte durch Poller und Einbahnstraßen versucht das Problem zu lösen - aber leider mit geringem Erfolg. Jetzt soll der Stadtteil für den Auto­verkehr geteilt werden. Autofahrer sollen das Stadtviertel nicht mehr durch­fahren können. Der Anliegerverkehr bleibt aber erhalten. Radfahrer und Fußgänger sind durch die Maßnahme nicht eingeschränkt.
„Wenn der Durchgangsverkehr durch das Stadtviertel herausgenommen worden ist, sollten als nächster Schritt Maßnahmen für eine bessere Aufenthaltsqualität im Viertel unternommen werden.
Dazu gehören unter anderem mehr Grün im Viertel, Spielmöglichkeiten für Kinder, Stadtmöbel für Aufenthalt und Kommunikation“, so Karl-Heinz Hüsing vom VCD. Erst dann werde das Viertel zu einem richtigen Superblock nach spanischem Vorbild.

Pressekontakt: Karl-Heinz Hüsing 0172/5242867

 
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Upcyclen statt abreißen

Visionen für eine gemeinwohlorientierte Nachnutzung des BVZ und der Musikschule

Eine Veranstaltung des Netzwerks »Stadt für Alle« am Dienstag 29. Oktober 2024 um 19 Uhr, in der Quartiershalle in der KoFabrik, Stühmeyerstraße 33, 44787 Bochum

Nach dem Umzug von Stadtbücherei und VHS in das neue „Haus des Wissens“ soll das erst 1980 eröffnete Gebäude des Bildungs- und Verwaltungszentrums (BVZ) abgerissen werden. Dieses Schicksal ist auch für das Gesundheitsamt und optional für das Gebäude der Musikschule vorgesehen. Die Stadt Bochum möchte die dann freien Flächen zwischen Rathaus und Appolonia-Pfaus-Park als Grundstücke für Wohnungsbau vermarkten.

Ist der inzwischen 7 Jahre alte Ratsbeschluss zum Abriss heute noch zeitgemäß? Muss angesichts des Klimawandels mit bestehenden Gebäuden nicht anders umgegangen werden? Wäre die mit einem Umbau verbundene Nutzung der vorhandenen Bausubstanz nicht eine nachhaltigere Lösung? Das Netzwerk »Stadt für Alle« hat 6 Gäste eingeladen, die hierzu Impulse setzen.

Drei Architekten werden ihre Konzepte zur Nachnutzung des ungeliebten BVZ als konkrete Alternativen vorstellen. Lennard Flörke schlägt vor, das Gebäude als sozialen Wohnraum zu nutzen und mit öffentlicher Infrastruktur, wie zum Beispiel einer KiTa und einer Kantine, zu kombinieren. Zwei Studierende der FH Dortmund präsentieren ihren Entwurf für barrierefreies und rollstuhlgerechtes Wohnen. Auch ihr Konzept aus dem Bereich der Health Care verbinden sie mit öffentlich nutzbaren Flächen im Gebäude. Beide Konzepte würden die ursprüngliche gemeinwohlorientierte Funktion des Gebäudes erhalten.

Gabriela Gruschka von der Bewegung Architects 4 Future wird uns berichten, welche Bedeutung gerade die Baubranche für eine nachhaltige Transformation hat.

Der Klimaschutzexperte Dr. Markus Brüne erläutert uns, was der Begriff der „Grauen Energie“ bedeutet und wie sie sinnvoll bilanziert werden kann.

Dorette Gonschorek vom Verein Zukunftsmusik e.V., der sich für den Erhalt des Gebäudes der Musikschule engagiert, erklärt, warum das Gebäude erhaltenswert ist und welche Ideen es für eine gemeinwohlorientierte Nachnutzung gibt.

Nach den kurzen Impulsvorträgen möchten wir im Publikumsgespräch die Notwendigkeit des Erhalts von Bestandsbauten, ihre Bedeutung für die Zukunft der Innenstadt und gemeinwohlorientierte Perspektiven einer Stadtentwicklung diskutieren.


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Regine Reinstorf
Regine Reinstorf
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Alle Radfahrer:innen können die Situation für Radfahrer in ihrer Stadt bewerten

ADFC Klimatest 2024
Alle Radfahrer:innen können die Situation für Radfahrer in ihrer Stadt bewerten

Am 1. September hat der ADFC einen neuen Fahrradklima-Test gestartet.
Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland können wieder bewerten, wie fahrradfreundlich ihre Städte und Gemeinden sind. Jetzt mitmachen!

In den letzten Jahren hat Bochum hier schlecht abgeschnitten und ist auf den letzten Plätzen gelandet. Der letzte Klimatest war 2022:
https://fahrradklima-test.adfc.de/ergebnisse

„Macht das Radfahren vor Ort Spaß oder ist es stressig? Darum geht es im ADFC-Fahrradklima-Test, der 2024 zum elften Mal stattfindet. Vom 1. September bis zum 30. November 2024 können Radfahrer:innen in Deutschland bewerten, wie die Fahrradfreundlichkeit in ihren Städten und Gemeinden ist. Die Ergebnisse sind eine wichtige Rückmeldung für die politisch Verantwortlichen und Verkehrsplaner:innen in Städten und Gemeinden.

Mit ihrer Teilnahme an der Befragung bewerten die Menschen den Radverkehr vor Ort und geben nützliche Hinweise, die Kommunen gezielt für Verbesserungen in der Infrastruktur nutzen können. Auch die Erfolge der Radverkehrsförderung vor Ort können so gemessen werden.
In diesem Jahr gibt es Zusatzfragen zum Miteinander im Verkehr. Hier geht es darum, wie Radfahrende das Verhalten von anderen Verkehrsteilnehmenden wahrnehmen. 

Um aussagekräftige Ergebnisse zu erhalten, ist es wichtig, dass möglichst viele Radfahrerinnen und Radfahrer an der Befragung teilnehmen. Deshalb ruft der ADFC alle Interessierten auf, nicht nur teilzunehmen, sondern auch den ADFC-Fahrradklima-Test zu verbreiten. Beim letzten Durchgang haben rund 245.000 Menschen bundesweit teilgenommen.“

Ihr könnt bis zum 30. November euer Votum abgeben.
Hier geht es zum ADFC Klimatest 2024:
https://survey.alchemer.eu/s3/90738054/ADFC-Fahrradklima-Test2024-Registrierung?sglocale=de


Wir werden über die Ergebnisse des Klimatests 2024 berichten.
 
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Klaus-Peter Eschert
Klaus-Peter Eschert

Politische Bildung im LutherLAB...

Politische Bildung ist ein notwendiger Bestandteil der freien und offenen Gesellschaft, da sie eine wehrhafte und streitbare Demokratie stärkt. Dabei soll politische Bildung die Toleranz-, Kritik-, aber auch Konfliktfähigkeit der Menschen fördern.

Mit dem neuen Bildungsangebot „Politische Teilhabe für Alle“ informiert der Verein LutherLAB e.V. über die grundsätzlichen Möglichkeiten der gesetzlichen und freiwilligen Bürger:innenbeteiligung im kommunalen politischen Umfeld. In drei Modulen erfahren Sie, wie die Verwaltung und die Kommunalpolitik funktionieren, wie und wo Sie sich informieren können und welche Möglichkeiten der politischen Teilhabe für alle Bürger:innen bestehen. Neben einem Skript erhalten Sie die Möglichkeit, sich über einen Gastzugang im Informationssystem des Rates der Stadt Bochum schlau zu machen.

Termine im Oktober 2024:

Modul 1: Politik und Stadtverwaltung,
04.10.2024, 15.30 - 18.30 Uhr und 05.10.2024, 14.00 -18.00 Uhr;
Anmeldung erwünscht bis zum 29.09.2024.


Modul 2: Der Bochumer Haushalt - eine Übersicht,
11.10.2024, 15.30 - 18.30 Uhr und 12.10.2024, 14.00 -18.00 Uhr;
Anmeldungen erwünscht bis zum 06.10.2024.


Modul 3: Politische Teilhabe - gesetzliche und freiwillige Beteiligungsmöglichkeiten,
18.10.2024, 15.30 -18.30 Uhr und 19.10.2024, 14.00 - 18.00 Uhr;
Anmeldungen erwünscht bis zum 13.10.2024.


Termine im November 2024:

Modul 1: Politik und Stadtverwaltung,
08.11.2024, 15.30 - 18.30 Uhr und 09.11.2024, 14.00 -18.00 Uhr;
Anmeldung erwünscht bis zum 03.11.2024.


Modul 2: Der Bochumer Haushalt - eine Übersicht,
15.11.2024, 15.30 - 18.30 Uhr und 16.11.2024, 14.00 -18.00 Uhr;
Anmeldungen erwünscht bis zum 10.11.2024.


Modul 3: Politische Teilhabe - gesetzliche und freiwillige Beteiligungsmöglichkeiten,
22.11.2024, 15.30 -18.30 Uhr und 23.11.2024, 14.00 - 18.00 Uhr;
Anmeldungen erwünscht bis zum 17.11.2024.


Laptops stehen zur Verfügung. Eigene Laptops können gerne mitgebracht werden.

Anmeldungen und Rückfragen zu den Modulen richten Sie bitte an: n.zein@lutherlab.de

Die Veranstaltungsreihe wird 2025 fortgesetzt und soll bei Interesse durch ein „Demokratie-Café Ost“ ergänzt werden. Im Rahmen dieses „Demokratie-Café Ost“ sollen u.a. Vertreter:innen politischer Parteien , zivilgesellschaftliche Akteure und Institutionen zu verschiedenen Themen eingebunden werden, um sich über lokale Politik und gesellschaftliche Entwicklungen im Dialog auszutauschen.

Weitere Informationen über dieses Bildungsangebot und die Termine für 2025 erfahren Sie unter
www.lutherlab.de/project/pobi


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Reine Willkür am Ruhrort: Verwaltungsspitze hält Gutachten zurück!

Seit Anfang Juli 2024 weigern sich die Verantwortlichen im Bochumer Rathaus, das wasserwirtschaftliche Gutachten für das Bauvorhaben Am Ruhrort in Dahlhausen Betroffenen zur Verfügung zu stellen. Dabei ist ein Anspruch auf Zugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) unbestritten.

Im Juli 2021 kam es durch Ruhr-Hochwasser und Starkregen zu Überflutungen in Dahlhausen. Vorübergehend drohte eine Evakuierung von ca. 2.000 Menschen. Das Grabeland Am Ruhrort, das nach einem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan der Stadt Bochum aufgeschüttet und bebaut werden soll, erwies sich dabei als natürliches Regenrückhaltebecken.

Erst der nun sichtbar gewordene Notstand vor Ort veranlasste Stadtbaurat Dr. Markus Bradtke, ein wasserwirtschaftliches Gutachten zur Klärung der Entwässerungssituation in Auftrag zu geben. Zuvor hatten die Bürgerinitiative „Grabeland Am Ruhrort“ ebenso wie das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung vergeblich ein hydrologisches Gutachten gefordert.

Zwei direkt am Grabeland wohnende Mitglieder der Initiative sowie des Netzwerks haben am zweiten Jahrestag der Überflutungen im Juli 2023 per Mail Zugang zu den Ergebnissen der Untersuchungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) verlangt.

Erst auf ihre erneute Anfrage Anfang Juli 2024 haben sie aus dem Rathaus die Mitteilung erhalten, das Gutachten sei zwischenzeitlich fertiggestellt. Sie haben daraufhin gebeten, ihnen das fertig gestellte Gutachten als Datei zur Verfügung zu stellen. Obwohl die Stadt hierzu nach dem IFG NRW innerhalb eines Monats verpflichtet ist, verweigert Stadtbaurat Dr.Markus Bradtke dies offenbar in Abstimmung mit Oberbürgermeister Eiskirch bis heute beharrlich.

Stattdessen werden den Anspruchsberechtigten trotz Ablaufs der gesetzlichen Monatsfrist lediglich Einsicht in das Gutachten im Rahmen einer gemeinsamen Informationsveranstaltung mit den übrigen betroffenen Anlieger*innen in einer Bürgersprechstunde mit Bezirksbürgermeister Marc Gräf  am 11.09.2024 und bei Bedarf noch eine weitere Einsichtnahme für den Folgetag im Tiefbauamt angeboten.

Nach dem IFG NRW gibt es keinen Grund, das Gutachten zurückzuhalten. Die Weigerung, das Gutachten trotz Ablaufs der gesetzlichen Monatsfrist als Datei zur Verfügung zu stellen, erfolgt rein willkürlich.

Das Netzwerk fragt sich auch, wie es den Eingeladenen in der Bürgersprechstunde überhaupt gelingen soll, Fragen zur Sache zu stellen, wenn sie sich nicht zuvor mit dem Gutachten vorbereiten können. Oder ist ein Dialog auf Augenhöhe wieder einmal nicht gewollt?
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Handlungskonzept Wohnen vor Beschluss: Bündnis „GuWoBo“ sieht Licht und Schatten

Nach fast dreijähriger Beratung steht der Entwurf eines neuen Handlungskonzepts Wohnen in der kommenden Woche auf der Tagesordnung des Hauptausschusses, bevor er am 5. 9. im Rat beschlossen werden soll. Das Bündnis „Gutes Wohnen für Bochum“ (GuWoBo) sieht in dem Entwurf substanzielle Verbesserungen gegenüber dem Handlungskonzept von 2017, aber auch noch einige Defizite. Das Bündnis hatte sich 2021 aus 17 Organisationen aus dem gewerkschaftlichen, sozialen und Umweltbereich gebildet, um den Evaluationsprozess des Handlungskonzeptes zu begleiten. Dazu gehören DGB, Mieterverein, Stadt für Alle und das Netzwerk bürgernahe Stadtentwicklung. GuWoBo hat legt jetzt eine abschließende Stellungnahme zu dem Entwurf vor.
 

„Wir begrüßen, dass es die 2017 im Rat mehrheitlich abgelehnte Wohnraumschutzsatzung nun doch geben soll. Damit kann die Stadt besser gegen Leerstand und Zweckentfremdung von Wohnraum vorgehen“, erklärt Stefan Marx vom DGB. „Auch die stärkere Hinwendung zum Wohnungsbestand finden wir richtiger, als einseitig auf Neubau zu setzen. Beim Neubau soll künftig Innenentwicklung Vorrang vor der grünen Wiese haben und eine aktive Bodenvorratspolitik betrieben werden. Auch das ist richtig.“
 

Kritisch sieht das Bündnis allerdings, das kein überzeugendes Rezept gegen den Mietenanstieg gefunden worden ist. Marx: „Es reicht nicht aus, die Sozialwohnungsquote im Neubau um 10 Prozent anzuheben. In Bochum fallen jedes Jahr 450 Sozialwohnungen aus der Bindung, und der Anteil von schon jetzt nur sechs Prozent am Gesamtmarkt wird weiter sinken. Wenn die Anzahl von 12.500 Sozialwohnungen, die es jetzt noch gibt, wenigstens gehalten werden soll, müssen jedes Jahr 450 neue Bindungen dazukommen, um den Wegfall zu kompensieren. Das ist mit Neubau allein völlig unmöglich.“ Die Alternative heißt Bindungsankäufe, wie sie von der VBW schon einmal erfolgreich praktiziert wurden, oder Bindungsverlängerungen, z. B. Durch geförderte Modernisierung.
 

Kein Verständnis hat GuWoBo dafür, dass der Entwurf Konzepte, die in anderen Kommunen erfogreich angewendet werden, nicht mal in Erwägung zieht oder sogar explizit ableht. Dazu gehören Milieuschutzsatzungen und Rekommunalisierung. Bei letzterem arbeitet das Gutachten, dass dem Beschlussvorschlag zugrunde liegt, sogar mit sehr fadenscheinigen Argumenten. Stefan Marx: „Wir sprechen von Kommunalisierung und meinen damit, dass die städtische VBW auf dem Wohnungsmarkt als Aufkäufer auftreten und ihre Bestände vergrößern soll. Im Gutachten steht dann „Enteignung“ und die völlig aus der Luft gegriffene Zahl von 30.000 Wohneinheiten, was natürlich niemand bezahlen kann. Und diese Übertreibung wird dann natürlich zur Ablehnung empfohlen! Wir hoffen, dass sich der Rat davon nicht ins Bockshorn jagen lässt und sich unseren Vorschlag noch einmal genau ansieht.“
 

Wichtig ist dem Bündnis auch, dass die Umsetzung dessen, was nun beschlossen werden soll, aufmerksam beobachtet und nach spätestens zwei Jahren evaluiert werden soll, damit nicht wieder ein halbes Jahrzehnt ins Land geht, bevor am ggf. nachjustieren kann. Stefan Marx: „Alle diese Beschlüsse brauchen in der Umsetzung Personal. Wer energisch gegen Zweckentfremdung und Schrottimmobilien vorgehen will, um den vorhandenen Wohnungsbestand zu ertüchtigen, kommt mit ein, zwei Planstellen nicht aus.“

 

Der vollständige Text der Stellungnahme findet sich hier.

 

 

 

 

 

 

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