Tempo 30 auf der Dorstener Straße !
Gemeinsam mit dem ADFC, dem Nachbarschaftskreis in der Speckschweiz und der Radwende hat der VCD Bochum eine Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land NRW für die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Dorstener Straße zwischen Gahlensche Straße und Hans-Böckler-Straße eingereicht.
Unsere Begründung:
Die Dorstener Straße ist eine Straße mit einer hohen Lärm- und Schadstoffbelastung und einer hohen Anzahl an Verkehrsunfällen.
Die Dorstener Straße gehört zu den Lärmschwerpunkten in Bochum.
Die Lärmkennzahl weist in allen Bereichen der Dorstener Straße zu hohe Werte auf.
Die Stadtverwaltung ist verpflichtet, das Grundrecht seiner Bürger*innen auf körperliche Sicherheit umzusetzen.
Ein verletztes Grundrecht auf körperliche Sicherheit verpflichtet die Stadtverwaltung zum Handeln.
Dies umfasst die Anordnung von Tempo 30 ebenso wie den Bau sicherer Rad- und Fußwege.
Antrag nach § 24 der Gemeindeordnung
Unsere Begründung:
Die Dorstener Straße ist eine Straße mit einer hohen Lärm- und Schadstoffbelastung und einer hohen Anzahl an Verkehrsunfällen.
Die Dorstener Straße gehört zu den Lärmschwerpunkten in Bochum.
Die Lärmkennzahl weist in allen Bereichen der Dorstener Straße zu hohe Werte auf.
Die Stadtverwaltung ist verpflichtet, das Grundrecht seiner Bürger*innen auf körperliche Sicherheit umzusetzen.
Ein verletztes Grundrecht auf körperliche Sicherheit verpflichtet die Stadtverwaltung zum Handeln.
Dies umfasst die Anordnung von Tempo 30 ebenso wie den Bau sicherer Rad- und Fußwege.
Antrag nach § 24 der Gemeindeordnung
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