Reine Willkür am Ruhrort: Verwaltungsspitze hält Gutachten zurück!
Seit Anfang Juli 2024 weigern sich die Verantwortlichen im Bochumer Rathaus, das wasserwirtschaftliche Gutachten für das Bauvorhaben Am Ruhrort in Dahlhausen Betroffenen zur Verfügung zu stellen. Dabei ist ein Anspruch auf Zugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) unbestritten.
Im Juli 2021 kam es durch Ruhr-Hochwasser und Starkregen zu Überflutungen in Dahlhausen. Vorübergehend drohte eine Evakuierung von ca. 2.000 Menschen. Das Grabeland Am Ruhrort, das nach einem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan der Stadt Bochum aufgeschüttet und bebaut werden soll, erwies sich dabei als natürliches Regenrückhaltebecken.
Erst der nun sichtbar gewordene Notstand vor Ort veranlasste Stadtbaurat Dr. Markus Bradtke, ein wasserwirtschaftliches Gutachten zur Klärung der Entwässerungssituation in Auftrag zu geben. Zuvor hatten die Bürgerinitiative „Grabeland Am Ruhrort“ ebenso wie das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung vergeblich ein hydrologisches Gutachten gefordert.
Zwei direkt am Grabeland wohnende Mitglieder der Initiative sowie des Netzwerks haben am zweiten Jahrestag der Überflutungen im Juli 2023 per Mail Zugang zu den Ergebnissen der Untersuchungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) verlangt.
Erst auf ihre erneute Anfrage Anfang Juli 2024 haben sie aus dem Rathaus die Mitteilung erhalten, das Gutachten sei zwischenzeitlich fertiggestellt. Sie haben daraufhin gebeten, ihnen das fertig gestellte Gutachten als Datei zur Verfügung zu stellen. Obwohl die Stadt hierzu nach dem IFG NRW innerhalb eines Monats verpflichtet ist, verweigert Stadtbaurat Dr.Markus Bradtke dies offenbar in Abstimmung mit Oberbürgermeister Eiskirch bis heute beharrlich.
Stattdessen werden den Anspruchsberechtigten trotz Ablaufs der gesetzlichen Monatsfrist lediglich Einsicht in das Gutachten im Rahmen einer gemeinsamen Informationsveranstaltung mit den übrigen betroffenen Anlieger*innen in einer Bürgersprechstunde mit Bezirksbürgermeister Marc Gräf am 11.09.2024 und bei Bedarf noch eine weitere Einsichtnahme für den Folgetag im Tiefbauamt angeboten.
Nach dem IFG NRW gibt es keinen Grund, das Gutachten zurückzuhalten. Die Weigerung, das Gutachten trotz Ablaufs der gesetzlichen Monatsfrist als Datei zur Verfügung zu stellen, erfolgt rein willkürlich.
Das Netzwerk fragt sich auch, wie es den Eingeladenen in der Bürgersprechstunde überhaupt gelingen soll, Fragen zur Sache zu stellen, wenn sie sich nicht zuvor mit dem Gutachten vorbereiten können. Oder ist ein Dialog auf Augenhöhe wieder einmal nicht gewollt?
Im Juli 2021 kam es durch Ruhr-Hochwasser und Starkregen zu Überflutungen in Dahlhausen. Vorübergehend drohte eine Evakuierung von ca. 2.000 Menschen. Das Grabeland Am Ruhrort, das nach einem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan der Stadt Bochum aufgeschüttet und bebaut werden soll, erwies sich dabei als natürliches Regenrückhaltebecken.
Erst der nun sichtbar gewordene Notstand vor Ort veranlasste Stadtbaurat Dr. Markus Bradtke, ein wasserwirtschaftliches Gutachten zur Klärung der Entwässerungssituation in Auftrag zu geben. Zuvor hatten die Bürgerinitiative „Grabeland Am Ruhrort“ ebenso wie das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung vergeblich ein hydrologisches Gutachten gefordert.
Zwei direkt am Grabeland wohnende Mitglieder der Initiative sowie des Netzwerks haben am zweiten Jahrestag der Überflutungen im Juli 2023 per Mail Zugang zu den Ergebnissen der Untersuchungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) verlangt.
Erst auf ihre erneute Anfrage Anfang Juli 2024 haben sie aus dem Rathaus die Mitteilung erhalten, das Gutachten sei zwischenzeitlich fertiggestellt. Sie haben daraufhin gebeten, ihnen das fertig gestellte Gutachten als Datei zur Verfügung zu stellen. Obwohl die Stadt hierzu nach dem IFG NRW innerhalb eines Monats verpflichtet ist, verweigert Stadtbaurat Dr.Markus Bradtke dies offenbar in Abstimmung mit Oberbürgermeister Eiskirch bis heute beharrlich.
Stattdessen werden den Anspruchsberechtigten trotz Ablaufs der gesetzlichen Monatsfrist lediglich Einsicht in das Gutachten im Rahmen einer gemeinsamen Informationsveranstaltung mit den übrigen betroffenen Anlieger*innen in einer Bürgersprechstunde mit Bezirksbürgermeister Marc Gräf am 11.09.2024 und bei Bedarf noch eine weitere Einsichtnahme für den Folgetag im Tiefbauamt angeboten.
Nach dem IFG NRW gibt es keinen Grund, das Gutachten zurückzuhalten. Die Weigerung, das Gutachten trotz Ablaufs der gesetzlichen Monatsfrist als Datei zur Verfügung zu stellen, erfolgt rein willkürlich.
Das Netzwerk fragt sich auch, wie es den Eingeladenen in der Bürgersprechstunde überhaupt gelingen soll, Fragen zur Sache zu stellen, wenn sie sich nicht zuvor mit dem Gutachten vorbereiten können. Oder ist ein Dialog auf Augenhöhe wieder einmal nicht gewollt?
Um fortzufahren, müssen Sie sich anmelden oder registrieren.
Wie die WAZ-Bochum heute (12. 9.) auf der ersten Lokalseite berichtet, hat die Stadt alle Neubaupläne auf dem Grabeland am Ruhrort gestoppt. Stadtbaurat Markus Bradtke begründete dies damit, dass die Entwässerungssituation nicht in den Griff zu bekommen sei. Das Gebiet sein "wie eine Badewanne". Offenbar hat die Stadt in den letzten Wochen, in denen das längst vorliegende wasserwirtschaftliche Gutachten unter Verschluss gehalten wurde, alle Möglichkeiten untersucht, die darin bestehenden Probleme zu lösen - und nichts gefunden. Wie die Bürgerinitiative "Grabeland am Ruhrort" seit Jahren vorträgt, ist bei einer Bebauung offensichtlich nicht zu verhindern, dass das Gelände bei Hochwasser seine Funktion als natürliches Regenrückhaltebecken verliert und in der Nachbarschaft die Keller volllaufen. Die Stadt will das Gelände jetzt von der Wilma-Immobilengruppe aus Ratingen, die dort 64 Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser bauen wollte, zurückkaufen und eine "Fläche für den Überflutungsschutz inklusive Begrünung anlegen".
Inzwischen haben die Anwohner:innen auch das Monatelang zurückgehaltene Gutachten als Datei erhalten.